Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Traniva AG und ihren Kunden in der Schweiz sowie im Ausland. Sie schaffen Klarheit und Transparenz über Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Traniva erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage schweizerischen Rechts. Für Kunden in der Europäischen Union und in Deutschland gelten zusätzlich die besonderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich Gewährleistung, Verbraucherschutz und Datenschutz (DSGVO).
Mit Auftragserteilung bzw. Nutzung der Leistungen von Traniva erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Traniva AG, Zimbergstrasse 11, 8335 Hittnau, Schweiz (“Traniva”), gegenüber ihren Kunden in der Schweiz und im Ausland.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Tätigkeiten von Traniva, insbesondere für:
- Beratungsleistungen,
- Projektmanagement,
- Implementierung, Optimierung und Betrieb von SAP-Systemen und angrenzenden digitalen Lösungen,
- Entwicklung, Systemintegration, Support- und Betriebsleistungen,
- Nutzung des B2B-Kundenportals.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Traniva deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Ohne eine solche Zustimmung gelten ausschliesslich diese AGB.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und diesen AGB gehen die individuell vereinbarten Regelungen vor.
1.5 Die Leistungen der Traniva richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des schweizerischen und deutschen Rechts (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Traniva sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung von Traniva (einschliesslich E-Mail oder elektronischer Signatur), oder
- Beginn der Leistungserbringung durch Traniva, sofern der Kunde das Angebot akzeptiert hat.
2.3 Sofern im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart ist, gelten alle Leistungen von Traniva als Time & Material (Abrechnung nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen zuzüglich Spesen und Nebenkosten).
2.4 Ergänzende Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (auch in elektronischer Form) bestätigt werden.
3. Leistungen, Projekt- und Lieferfristen
3.1 Art und Umfang der Leistungen, Projektziele, Rollen und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung und/oder den Projektunterlagen (z. B. Statement of Work, Leistungsbeschreibungen).
3.2 Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
3.3 Projekt- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn:
- der Kunde seine vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt (z. B. Bereitstellung von Informationen, Daten, Infrastruktur, Personal, Freigaben),
- zusätzliche Anforderungen oder Änderungen (Change Requests) durch den Kunden nachträglich vereinbart werden,
- Verzögerungen durch Umstände eintreten, die Traniva nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle oder Verzögerungen von Subunternehmern, Herstellern oder Infrastrukturanbietern).
3.4 Traniva informiert den Kunden unverzüglich über erkennbare Verzögerungen. Solche Verzögerungen begründen keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, soweit Traniva diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
3.5 Traniva ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Partnerunternehmen, Freelancer oder externe Spezialisten einzusetzen. Für deren Leistungserbringung haftet Traniva wie für eigene Mitarbeitende, soweit Verzögerungen oder Mängel nicht auf Umständen beruhen, die ausserhalb des Einflussbereichs von Traniva liegen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemässen Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systeme, Freigaben und Ressourcen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden orientieren sich an den im Projekt vereinbarten Rollen- und Verantwortlichkeitsmodellen (z. B. RACI-Matrix). Traniva übernimmt nur die Aufgaben, die ihr ausdrücklich vertraglich zugewiesen wurden.
4.3 Der Kunde benennt einen Projektleiter sowie qualifizierte Ansprechpersonen, die für Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben zuständig sind.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Traniva ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Projektressourcen, Reisekosten) gesondert in Rechnung zu stellen.
4.5 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gelten nicht als Verzug durch Traniva.
5. Preise, Spesen, Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder – mangels spezieller Vereinbarung – aus der jeweils gültigen Traniva-Preisliste.
5.2 Für Leistungen innerhalb der Schweiz verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie allfälliger anderer Abgaben. Für Leistungen ausserhalb der Schweiz verstehen sich die Preise netto, ohne Steuern und Abgaben; etwaige im Empfängerland anfallende Steuern, Abgaben oder Zölle trägt der Kunde.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.4 Traniva ist berechtigt, Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Projekten, Lizenzlieferungen oder längerfristigen Engagements.
5.5 Reisekosten, Spesen und Nebenkosten (z. B. Übernachtungen, Verpflegung, Transportkosten, Visa) werden gesondert gemäss den vertraglichen Regelungen oder – mangels solcher – nach den üblichen Sätzen von Traniva in Rechnung gestellt.
5.6 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Traniva berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahngebühr zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben vorbehalten.
5.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (siehe auch Ziff. 15).
6. Einsatz von Mitarbeitenden, Partnern und Ressourcen
6.1 Traniva erbringt ihre Leistungen durch qualifizierte Mitarbeitende und – sofern erforderlich – durch Partnerunternehmen, Freelancer oder externe Spezialisten.
6.2 Die eingesetzten Personen verfügen über die für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen. Traniva differenziert nach Rollen und Erfahrungsstufen (z. B. Junior, Senior, Expert). Die konkrete Zuteilung erfolgt projektbezogen und nach Verfügbarkeit.
6.3 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung bestimmter Personen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Traniva darf Mitarbeitende oder Partner während der Projektdauer austauschen, sofern die vereinbarte Qualifikation und Leistungserbringung gewährleistet bleibt.
6.4 Für Leistungen von Partnerunternehmen oder externen Spezialisten haftet Traniva nur insoweit, als sie deren Auswahl und Steuerung mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende, Partner oder Freelancer von Traniva weder während der Projektdauer noch innerhalb von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstössen behält sich Traniva die Geltendmachung eines angemessenen Schadenersatzes vor.
6.6 Traniva ist berechtigt, im Rahmen von Projekten und Services neben natürlichen Personen auch virtuelle, KI-gestützte Teammitglieder (z. B. “AI-Teams”, virtuelle Mitarbeitende, Assistenten) einzusetzen. Diese stellen keine natürlichen Personen dar, sondern technische Werkzeuge und Dienste, die zur Unterstützung der fachlich verantwortlichen Mitarbeitenden von Traniva eingesetzt werden (z. B. für Analysen, Dokumentation, Testunterstützung oder Text- und Bildvorschläge).
6.7 Der Einsatz virtueller, KI-gestützter Teammitglieder ändert nichts daran, dass Traniva gegenüber dem Kunden alleinige Vertragspartnerin und verantwortliche Leistungserbringerin bleibt. Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung für den Kunden werden nicht ausschliesslich automatisiert, sondern stets durch fachlich qualifizierte natürliche Personen von Traniva verantwortet. Virtuelle, KI-gestützte Teammitglieder begründen insbesondere kein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Systemen oder etwaigen Drittanbietern.
7. Nutzungsrechte, Lizenzen und geistiges Eigentum
7.1 Der Kunde erhält – soweit im Vertrag nicht anders geregelt – ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Traniva erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen, Softwarekomponenten), eingeschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck.
7.2 Alle von Traniva erstellten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Traniva. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Methoden, Vorlagen, Tools, generisches Know-how und Vorgehensmodelle von Traniva verbleiben vollständig im Eigentum von Traniva.
7.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung (z. B. Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Vervielfältigung ausserhalb des Projektkontextes) bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Traniva oder – soweit betroffen – des jeweiligen Rechteinhabers.
7.4 Soweit Traniva Produkte, Lizenzen oder Marken Dritter (z. B. SAP, Microsoft, Adobe, AWS) einsetzt oder weitergibt, gelten hinsichtlich Nutzung und Schutzrechten vorrangig die Lizenz- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich, diese Drittbedingungen einzuhalten.
7.5 Von Traniva zu Demo- oder Angebotszwecken erstellte Prototypen, Mock-ups, Demos, Testsysteme und Präsentationen bleiben im alleinigen Eigentum von Traniva und dürfen vom Kunden nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Traniva genutzt oder weitergegeben werden.
8. Gewährleistung
8.1 Traniva gewährleistet, dass ihre eigenen Leistungen im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
8.2 Soweit Leistungen oder Produkte von Drittanbietern (z. B. Softwarehersteller, Infrastrukturprovider) Bestandteil des Projekts sind, beschränkt sich die Gewährleistung von Traniva darauf, die entsprechenden Ansprüche gegen den Drittanbieter an den Kunden abzutreten. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung übernimmt Traniva nicht.
8.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Traniva wird nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen.
8.4 Verzögerungen oder Mängel, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Kunden oder von diesem beauftragter Dritter zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche gegen Traniva.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart – 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme.
9. Haftung, Haftungsbegrenzung, höhere Gewalt
9.1 Traniva haftet unbeschränkt für Schäden aus:
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Traniva, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
- der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Traniva nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Traniva beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Traniva – ausser in den in Ziff. 9.1 genannten Fällen – der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts oder Vertrags, höchstens jedoch auf das Doppelte der für diesen Vertrag vereinbarten Vergütung.
9.4 Tritt Traniva im Rahmen eines Einzelmandats oder als Freelancer auf, bezieht sich die Haftungsbegrenzung ausschliesslich auf den konkreten Vertrag, für den die Leistung erbracht wurde. Eine Zusammenrechnung mit anderen Verträgen oder Projekten findet nicht statt.
9.5 Traniva haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Höhere Gewalt
Traniva haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, Ausfälle von Lieferanten, behördliche Anordnungen). In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten eigenverantwortlich und regelmässig zu sichern. Eine Haftung von Traniva für Datenverluste ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
10. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
10.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle nicht öffentlich bekannten technischen, geschäftlichen, organisatorischen und finanziellen Informationen, Kunden- und Lieferantendaten, Projektunterlagen, Quellcodes, Konzepte und Dokumentationen.
10.3 Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie:
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt,
- von einem Dritten rechtmässig ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden,
- bereits im Besitz der empfangenden Partei waren und nicht einer Geheimhaltungsverpflichtung unterlagen.
10.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für mindestens fünf (5) Jahre, sofern nicht gesetzliche oder vertraglich längere Fristen gelten.
10.5 Traniva stellt sicher, dass auch von ihr eingesetzte Partner, Freelancer oder sonstige Dritte schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
11. Datenschutz
11.1 Traniva verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere:
- Schweiz: Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) und zugehörige Verordnungen,
- EU/EWR: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- Deutschland: DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit anwendbar.
11.2 Soweit Freelancer, Partner oder Drittanbieter Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, stellt Traniva sicher, dass mit diesen geeignete Datenschutzvereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge / Data Processing Agreements) abgeschlossen werden.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und an Traniva nur solche Daten zu übermitteln, die rechtmässig verarbeitet werden dürfen. Er stellt Traniva von Ansprüchen frei, die auf einer rechtswidrigen Datenbereitstellung durch den Kunden beruhen.
11.4 Traniva kann personenbezogene Daten auch durch Dienstleister oder Cloud-Anbieter (z. B. Microsoft, SAP, AWS) verarbeiten lassen. Dabei achtet Traniva auf ein angemessenes Datenschutzniveau, insbesondere bei Übermittlungen in Drittländer ausserhalb der Schweiz oder EU/EWR (z. B. durch Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse).
11.5 Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Traniva AG abrufbar. Diese Datenschutzerklärung bildet einen integrierten Bestandteil dieser AGB.
12. Marken- und Schutzrechte
12.1 Sämtliche Marken, Logos, Kennzeichen, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, die im Rahmen des Projekts durch Traniva, ihre Partner oder Freelancer eingesetzt oder bereitgestellt werden, verbleiben im alleinigen Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
12.2 Der Kunde erhält lediglich ein zeitlich und sachlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Verwendung ausserhalb des Vertragszwecks ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Schutzrechte von Traniva sowie ihrer Partner und Freelancer zu respektieren und Verletzungen oder unbefugte Verwendungen zu unterlassen.
13. Projektarbeit, Abnahme und Change Requests
13.1 Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde die Ergebnisse innerhalb von 3, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.
13.2 Die Abnahme hat keinen Einfluss auf das Rechnungsdatum. Traniva ist berechtigt, Rechnungen unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme – insbesondere jeweils zum Monatsende – zu stellen. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem auf der Rechnung angegebenen Datum.
13.3 Change Requests
Änderungswünsche des Kunden (Change Requests) sind schriftlich einzureichen. Traniva prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine und unterbreitet dem Kunden ein angepasstes Angebot oder eine ergänzende Auftragsbestätigung. Änderungen werden erst nach schriftlicher Zustimmung des Kunden umgesetzt. Die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt und sind gemäss den vereinbarten Sätzen zu vergüten.
13.4 Bei vorzeitiger Kündigung von Projekten durch den Kunden sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandenen Kosten von Traniva zu vergüten. Traniva ist ferner berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. bei wesentlichem Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden) mit angemessener Frist zu kündigen.
14. Nutzung des B2B-Kundenportals und Helpdesk-Systems
14.1 Die Nutzung des B2B-Kundenportals und des angebundenen Helpdesk-Systems (z. B. Ticketsystem für Application Management Services, AMS) ist ausschliesslich registrierten Geschäftskunden von Traniva vorbehalten. Voraussetzung ist in der Regel ein gültiger AMS-/Servicevertrag oder eine entsprechende Projekt- bzw. Supportvereinbarung.
14.2 Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Formulars und/oder durch Anlage der Nutzer durch Traniva auf Basis der mit dem Kunden vereinbarten Ansprechpartner und Rollen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Registrierungsdaten wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
14.3 Der Zugang zum Portal und zum Helpdesk ist nur autorisierten Nutzern gestattet. Der Kunde ist verantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und verpflichtet sich, diese nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
14.4 Über das Portal und das Helpdesk-System stellt Traniva dem Kunden verschiedene Informationen und Funktionen zur Verfügung (z. B. Projektdokumente, Service-Tickets, Auswertungen, Wissensdokumente). Umfang und Verfügbarkeit können je nach vertraglicher Vereinbarung variieren.
14.5 Traniva behält sich vor, das Portal, das Helpdesk oder einzelne Leistungen jederzeit anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken, soweit hierdurch vertraglich zugesicherte Kernleistungen nicht beeinträchtigt werden.
14.6 Der Kunde verpflichtet sich, Portal und Helpdesk ausschliesslich für geschäftliche Zwecke und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen und keine rechtswidrigen, schädlichen oder urheberrechtsverletzenden Inhalte zu übertragen.
14.7 Die Nutzung des Portals und des Helpdesk-Systems erfolgt grundsätzlich im Rahmen des jeweiligen Kundenvertrags bzw. AMS-/Servicevertrags. Soweit keine abweichenden Regelungen bestehen, dient das Portal der Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Traniva und dem Kunden und begründet keine eigenständigen Zahlungsansprüche.
14.8 Für die Bearbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Portals und des Helpdesk-Systems gilt ergänzend die Datenschutzerklärung der Traniva AG (siehe auch Ziff. 11).
15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
15.1 Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Traniva aufzurechnen.
15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
16. Exportkontrolle, Compliance und Freistellung
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Nutzung der von Traniva erbrachten Leistungen geltenden Export-, Import- und sonstigen Compliance-Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Software, Technologien oder Dienstleistungen, die durch externe Hersteller (z. B. SAP, Microsoft, AWS) bereitgestellt oder lizenziert werden.
16.2 Traniva übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch nationale oder internationale Handels- oder Exportbestimmungen verursacht werden.
16.3 Verstösst der Kunde gegen Export-, Import- oder Compliance-Vorschriften und werden dadurch Ansprüche Dritter gegen Traniva geltend gemacht, stellt der Kunde Traniva von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, die hieraus entstehen.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
18. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache
18.1 Auf diese AGB und sämtliche Verträge mit Traniva findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und internationaler Übereinkommen (insbesondere UN-Kaufrecht).
18.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Traniva AG (Kanton Zürich, Schweiz). Für Geschäfte mit Kunden, für die zwingende Verbraucherschutzrechte gelten, bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
18.3 Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen gilt ausschliesslich die deutsche Fassung.
19. Vorrang und Änderung der AGB
19.1 Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner einzelne Punkte nicht regeln oder von diesen Bestimmungen abweichen, gelten ausschliesslich oder ergänzend die AGB der Traniva AG. Im Falle von Widersprüchen haben die AGB der Traniva AG Vorrang, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
19.2 Traniva ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website der Traniva AG veröffentlicht.
19.3 Änderungen treten für neue Verträge sofort und für bestehende Dauerschuldverhältnisse nach Mitteilung und Ablauf einer angemessenen Widerspruchsfrist in Kraft, sofern der Kunde nicht fristgerecht widerspricht. Für abgeschlossene Einzelprojekte gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
20. Schlussbemerkung
Diese AGB bilden gemeinsam mit den Einzelverträgen/Projektvereinbarungen, der Compliance- & Governance-Richtlinie, dem Impressum und der Datenschutzerklärung den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Traniva AG.
Bei Fragen zu einzelnen Regelungen oder für projektspezifische Anpassungen steht Traniva ihren Kunden gerne für eine Klärung im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Verfügung.
„Unsere AGB sind die Grundlage für eine faire und transparente Zusammenarbeit. Sollten Sie Fragen, Anmerkungen oder Klärungsbedarf zu einzelnen Punkten haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um offene Punkte zu erläutern und gemeinsam die für Ihr Projekt passende Lösung zu finden.“
Aktueller Stand: 09.2025
